Sie benötigen einen Platz in unserer OGS?
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Info´s für zukünftige Erstklässler:
Entnehmen Sie die Antragsformulare bitte der Homepage.
Wenn Sie einen Platz im Sommer benötigen, muss der Antrag bis zum Herbst des Vorjahres (30.November) vorliegen.
Die Platzvergabe für den Schuljahresstart muss in jedem Jahr bis Anfang März geschehen.
Info´s für die Verlängerung des OGS-Platzes (Abfrage einmal jährlich):
Für die Verlängerung der Anmeldung zur Teilnahme am außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebot der Offenen Ganztagsschule (OGS) der Queller Schule führen wir im Oktober jeden Jahres eine verbindliche Abfrage durch. Diese muss uns bis Ende November unterschrieben zurückgegeben werden.
Bitte beachten Sie: Wir akzeptieren keine Anmeldeunterlagen per Mail sondern nur Anmeldungen in Papierform!
Eine verbindliche Zusage erhalten im Frühjar von uns. Bis dahin kann die Anmeldung noch von Ihnen zurück gezogen werden. Sobald Sie die Zusage erhalten haben ist der Platz für ein Schuljahr bindend.
* Bei Schulwechsel oder plötzlich entstandenem Bedarf dürfen Sie uns gerne telefonisch kontaktieren.
Eine Teilnahme am außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebot kann nur bei einer regelmäßigen Zahlung der Elternbeiträge in entsprechend ermittelter Höhe und der monatlichen Essensbeiträge gewährleistet werden.
Sollten Sie sich für einen OGS-Platz entscheiden, verpflichten sie ihr Kind zu einer täglichen Teilnahme von
Mo- Do bis mindestens 15.00 Uhr und Freitags bis mindestens 14.00 Uhr.
Die Aufnahme geschieht nach folgender Reihenfolge von Kriterien:
0. Härtefälle (Jungendamt, gesundheitliche Gründe,…)
1. berufstätige*, alleinerziehende Erziehungsberechtigte (fristgerechte Antragsabgabe mit vollständiger Anlage**)
2. zwei berufstätige* Erziehungsberechtigte (fristgerechte Antragsabgabe mit vollständiger Anlage**)
3. berufstätige*, alleinerziehende Erziehungsberechtigte (fristgerechte Antragsabgabe ohne vollständiger Anlage)
4. zwei berufstätige* Erziehungsberechtigte (fristgerechte Antragsabgabe ohne vollständiger Anlage**)
5. berufstätige*, alleinerziehende Erziehungsberechtigte (nicht fristgerechte Antragsabgabe mit vollständiger Anlage** aber bis zum 15. Februar)
6. zwei berufstätige, Erziehungsberechtigte (nicht fristgerechte Antragsabgabe mit vollständiger Anlage** aber bis zum 15. Februar)
7. andere
*berufstätig: mindestens halbe Stelle oder Student*innen
**Anlage(n): Arbeitgeberbescheinigung(en), Semesterbescheiningung(en)